Rostocker Erklärung
4. Ostdeutscher Kassenärztetag, Rostock, 25. Mai 2002
- In den neuen Bundesländern existiert ein akuter
Mangel an niederlassungswilligen Ärzten aller Fachrichtungen.
15 Prozent mehr Patienten schon jetzt bei nur 77 Prozent der Mittel
sind hierfür die entscheidende Ursache. Notwendig ist eine unverzügliche
Anhebung der finanziellen Mittel auf das Niveau der alten Bundesländer
und für mindestens drei Jahre ein darüber hinaus gehender
Zuschlag von zehn Prozent.
- Arzneimittelregresse und die Haftungsverantwortung
für über 72 Prozent der gesamten Krankenkassenausgaben bedrohen
die Existenz einer Vielzahl von Arztpraxen. Der daraus resultierende
ethische Konflikt des Arztes ist ein unhaltbarer Zustand, der umgehend
zu beenden ist. Der Arzt darf nicht länger für die wirtschaftlichen
Interessen der Krankenkassen verantwortlich gemacht werden. An die Stelle
der übermäßigen und rein monetär ausgerichteten
Prüfung ist eine qualitätsorientierte Steuerung des ärztlichen
Handelns zu installieren.
- Die wirtschaftlichen Anreize der Vergütung der Krankenhausleistungen
in Form von Fallpauschalen werden zu wechselseitiger "Patientenverschiebung"
und Leistungsverlagerung zwischen Krankenhaus, ambulantem Bereich und
Rehabilitation führen. Zur Sicherung einer am Patienten orientierten
Versorgung sind gleiche Wettbewerbsbedingungen bei festen Preisen und
Abschaffung der sektoralen Budgets unabdingbar.
- Die freien Arztpraxen in den neuen Bundesländern sind mit über
72.000 direkten Beschäftigten bereits ein wesentlicher Wirtschafts-
und Beschäftigungsfaktor, obwohl fast zwei Mitarbeiter pro
Praxis weniger beschäftigt werden als in den alten Bundesländern.
Hier steckt ein Wachstumspotential von über 30.000 Beschäftigten.
Die Anzahl der neuen Ausbildungsverhältnisse
für Arzthelferinnen liegt derzeit mit 55 je 1.000 Ärzte in
den neuen Bundesländern um 65 Prozent niedriger als in den alten
Bundesländern. Das ambulante Gesundheitswesen ist aktiv in die
Arbeitsmarkt- und Ausbildungspolitik zu integrieren.
- Für die über 17.000 freiberuflichen Arztpraxen in den neuen
Bundesländern ist zur Schaffung von Planungssicherheit
eine Vergütung der ärztlichen Leistungen zu festen Preisen
notwendig.
- Die psychotherapeutische Versorgung in den
neuen Ländern ist nur zu 50 Prozent abgesichert. Wartezeiten bis
zu einem Jahr sind keine Seltenheit. Ursache sind die fehlenden finanziellen
Mittel, die von den Krankenkassen bei der Aufnahme der Psychotherapeuten
in die Kassenärztlichen Vereinigungen nicht zur Verfügung
gestellt worden sind. Dies muß außerhalb der Gesamtvergütung
geschehen.
- Für die Weiterentwicklung der solidarischen Krankenversicherung
ist ärztlicher Sachverstand notwendig. Der Einfluß der Technokraten
und die Vergeudung ärztlicher Arbeitskraft durch bürokratische
Regelungen müssen gestoppt werden. Kassenärztliche Vereinigungen
als Standesorganisation der niedergelassenen Ärzteschaft sind bereit
und in der Lage, als gleichberechtigte Partner im Rahmen der gemeinsamen
Selbstverwaltung ihre Verantwortung für die gesetzliche
Krankenversicherung wahrzunehmen. Einer Abschaffung des Sicherstellungsauftrages
werden die niedergelassenen Ärzte in den neuen Bundesländern
entschlossen mit Kampfmaßnahmen entgegentreten.
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