Vertragsärztliche VereinigungFreier Verband Deutscher Zahnärzte e.V. Landesverband BayernBAA -Bundesverband Aktiver ApothekerMEDI-BMünchen, 6. März 2002 Pressemitteilung Revolution im Gesundheitswesen Verfassungsrechtler und Wirtschaftswissenschaftler arbeiten im Auftrag von Ärzten, Zahnärzten und Apothekern an einem Gesetzesentwurf zur Neustrukturierung des deutschen Gesundheitswesens Das deutsche Gesundheitssystem befindet sich hoffnungslos in den roten Zahlen, doch notwendige Reformen will die Politik aus Angst um Wählerstimmen nicht auf den Weg bringen. Ärzte, Zahnärzte und Apotheker haben sich jetzt zusammengeschlossen und den bekannten Verfassungsrechtler Prof. Dr. Karl Albrecht Schachtschneider (Universität Nürnberg-Erlangen) beauftragt, einen Gesetzesentwurf zu konzipieren, der die direkte Arzt-Patienten-Beziehung in den Mittelpunkt eines neuen deutschen Gesundheitssystems stellt, das anders als das bisherige System innerhalb der EU integrationsfähig sein wird. "Wenn es uns gelingt, den (Behandlungs-)Vertrag zwischen Arzt und Patienten in den Mittelpunkt zu stellen, ist das nicht weniger als eine Revolution", sagte Prof. Dr. Schachtschneider am Mittwoch vor rund 200 interessierten Ärzten, Zahnärzten und Apothekern, die der Einladung von Dr. Ilke Hillermeier, Vorsitzende der Vertragsärztlichen Vereinigung Bayerns (VVB), von Thomas Thyroff, bayerischer Landesvorsitzender des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte (FVDZ) und von Thomas Hieble, Vorsitzender des Bundesverbandes aktiver Apotheker (BAA), ins Münchner Haus der Kassenärztlichen Vereinigung Oberbayern gefolgt waren. Zusammen mit dem bekannten Wirtschaftswissenschaftler Prof. Dr. Wilhelm Hankel arbeitet Schachtschneider an einem Entwurf, der insbesondere für den Patienten näher "an Recht und Gerechtigkeit sein wird". Der Verfassungsrechtler spricht der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) das vielstrapazierte Solidarprinzip ab. "Wenn eine Solidargemeinschaft zu Grunde läge, warum sind dann gerade die Besserverdienenden nicht in der GKV?" Derzeit seien längst nicht alle Patienten gleich, wie das in einer Solidargemeinschaft eigentlich sein sollte. Das Gesundheitswesen darf nicht mehr staatliche Aufgabe sein, muss vielmehr auf dem Selbstverantwortungsprinzip basieren so formuliert Schachtschneider das entscheidende Ziel des Gesetzesentwurfs. Jeder hat das Recht, unabhängig und eigenverantwortlich über sein Leben selbst zu entscheiden! "Der Finanzierungsengpass des alten kollektiven Umlagesystems läßt sich weder durch Kostendämpfung noch durch verlagerung beseitigen, sondern einzig durch die konsequente Einbeziehung des Systems in private Rechtsordnung und Marktwirtschaft". Kernpunkt des Vertragsmodells ist die Umwandlung der jetzigen Pflichtversicherung in eine allgemeine Versicherungspflicht, vergleichbar der für Kfz-Halter, wobei der Ordinarius für Öffentliches Recht an der Uni Nürnberg-Erlangen eine Grundversicherung gegen bestimmte Notfälle für ratsam hält. Wesentlicher Baustein ist der Wechsel vom "verfassungsrechtlich höchst fragwürdigen" Naturalleistungsprinzip (Sachleistung) zum Kostenerstattungsprinzip: Der Patient erhält eine ausführliche Rechnung des Arztes/Zahnarztes und reicht diese seiner Versicherung zur Erstattung ein. Wie hoch der erstattete Betrag sein wird, entscheidet sich je nach Tarifwahl des individuellen Versicherungsvertrages. Dadurch würden alle Patienten zu Privatpatienten, es gäbe keine Vertragsärzte mehr und das Recht der freien Arztwahl wäre garantiert. Die Elemente des Vertragsmodells: Es herrscht freie Kassen- und Tarifwahl; alle versichern sich individuell mit einer Grundversorgung, die Pflicht ist und freiwilligen, bausteinartig zusammengesetzten Zusatzleistungen; Einkommensschwache/Einkommenslose erhalten einen staatlichen Zuschuss für die Zahlung ihrer Versicherungsprämien. Nicht automatisch mitversichert sind nach dem Schachtschneiderschen Vertragsmodell die Familienangehörigen des Versicherten. Laut Grundgesetz bestehe kein Grund, Familienangehörige kostenlos und zu Lasten der Mitversicherten aufzunehmen. Dies sei Aufgabe der staatlichen Familienförderung. Schachtschneider kann sich als Eckpfeiler des Systems eine freiwillige Tarifvertraglichkeit zwischen Ärzte/Zahnärzteschaft und Patientenschaften vorstellen. Voraussetzung dieser marktwirtschaftlichen Weichenstellung ist allerdings das Recht auf Selbstverwaltung für die bislang noch als mittelbare Staatsverwaltung eingestuften (kassen)ärztlichen/zahnärztlichen Körperschaften. Der so entstehende Wettbewerb soll sich nach Vorstellung des Verfassungsrechtlers ohne staatliche Einmischung entfalten bzw. durch den Sozialstaat lediglich deregulierend optimiert werden. Ein solches Vertragsmodell hält Prof. Karl Albrecht Schachtschneider für EU- integrationsfähig, während das jetzige System nicht integrationsfähig sei. Der Gesetzesentwurf soll im Juni vorliegen. _______________________________________________________ Für Rückfragen: |