Berufsverband Deutscher Nuklearmediziner e.V.
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Untersuchung |
Radioph.kosten*) |
Primärkassen**) |
Ersatzkassen**) |
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Myokardszintigr. |
178,- |
123,60 |
166,18 |
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Hirnperfusionssz. |
449,- |
247,20 |
332,35 |
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Skelettsz. |
45,- |
126,07 |
164,50 |
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Leberfunktionssz. |
150,- |
118,66 |
159,52 |
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Leukozytensz. |
752,- |
642,72 |
864,11 |
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Galliumsz. |
885,- |
363,38 |
488,55 |
*) nach Entwurf EBM 2000+
**) Punktwert 3.Quartal 2000
Die Zahlen belegen, daß für eine Reihe von Untersuchungen in der Nuklearmedizindas jetzt erzielbare Honorar nicht oder nur gerade die Radiopharmakakosten für die Untersuchung deckt.
Daß zur Durchführung der Untersuchungen sowohl eine dem gegenwärtigen fachlichen Niveau entsprechende technische Ausrüstung wie auch qualifizierte Mitarbeiter notwendig und zu finanzieren sind, ist unbestritten. Diese Kosten sind in dieser Aufstellung überhaupt noch nicht berücksichtigt.
... im Fachgebiet Nuklearmedizin (Kapitel Q 2) sind abweichend zu anderen Fachgebieten die Kosten für die zu verbrauchenden Radiopharmaka in die Punktbewertung der Leistungen einbezogen. Dieser Bruch in der Systematik des EBM führt bei dem jetzt erreichten Punktwert für die Primärkassen in Berlin von 4,608 Dpf. dazu, daß für eine Reihe wichtiger und auch häufiger Untersuchungs- und Therapieverfahren das Honorar die Kosten für die Beschaffung der Radiopharmaka unterschreitet. Grundlage der Nuklidpreise ist eine Erhebung an Hand von Rechnungen aus mehreren Berliner Praxen aus dem Jahre 1998, die als Zuarbeit für den neuen EBM zusammengestellt wurde. Die angegebenen Preise sind inzwischen durch die gestiegenen Transportkosten angestiegen. Dabei sind die Kosten für die Praxisführung und die Geräteamortisation noch völlig außen vor, ganz zu schweigen von der Vergütung der ärztlichen Tätigkeit. Eklatant sind besonders die Einbrüche bei solchen EBM-Ziffern, die speziell für die Anwendung ausgewiesener Radiopharmaka eingerichtet wurden (z.B. 5402, 5457). Wir müssen feststellen, daß unter diesen Bedingungen eine ordnungsgenmäße Betreuung von Patienten der Primärkassen nicht mehr gewährleistet werden kann. Insbesondere muß die Durchführung aufwendiger und teurer Verfahren unterbleiben und die Patienten dazu an stationäre Einrichtungen verwiesen werden....