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Liebe Kollegen, ich stimme Ihnen zu, daß dringender Handlungsbedarf für uns Ärzte besteht. Ich halte die Zeit des im Herbst einzuläutenden Vorwahlkampfes 2002 auch für ideal! Eine "weiße Beflaggung" von Praxisfenstern mit Parolen aber erinnert mich an braves Aufmucksen in den frühen Sechzigern. Seit Herbst 1992, als im Vorfeld der ersten Seehofer Reform eine großangelegte Podiumsdiskussion mit Ärzten und Kassenvertretern vor etwa 300 Teilnehmern bei uns stattfand, predige ich regelmäßig und mit meist viel Applaus auf ähnlichen Veranstltungen, daß nur ein "Streik" überhaupt etwas ausrichten kann. Trotz des häufigen Beifalls hat man mit den unterschied- lichsten Argumenten diese Form des Widerstandes immer ausgeredet. Die Folgen sind allen schmerzlich bekannt: die Einschnitte haben längst bedrohliche Ausmaße angenommen.... Der Begriff "Streik" ist nicht ganz wörtlich zu nehmen. Vielmehr ist er der einsilbige Aufhänger für wirkliche Aktionen, die auf breiter Front intelligent geplant und konsequent durchgeführt werden müßten und müssen. Ich würde es deshalb, etwas hochtrabender eine "strenge Leistungsselektion" der niedergelassenen Ärzteschaft nennen, die absolut konsequent für einige Wochen sich ausschließlich an einer engen Auslegung des $12 SGB V und der "kollektiven" (!) Sicherstellungspflicht orientiert. Nur noch wenige Praxen, streng nach Patientenaufkommen pro KV-Gebiet (also z.B. X-Stadt und Y-Kreis, Fachgruppe A und Fachgruppe B etc.) behandeln rundum Kassenpatienten und das für bestimmte Tageszeiten. Patienten müssen ggf. größere Strecken zurücklegen, um behandelt zu werden. Patienten haben wegen der Kapazitätseng- pässe nicht mehr die Möglichkeit, beim Arzt ihrer Wahl behandelt zu werden, sondern nur überhaupt behandelt zu werden. Es werden strikt nur wirklich notwendige Dinge getan (!). Das Verordnungsvolumen wird dagegen nicht eingeschränkt. Dafür werden sämtliche AUs streng überprüft und nur für ganz kurze Zeiträume ausgestellt. Es gibt Begleitzettel für den Patienten, die an den evtl. nächsten Kollegen weitergereicht werden mit Diagnose und Bitte, ggf. AU zu verlängern. Patienten müssen zu diesen weiterbehandelnden Ärzten u.U. weiter reisen. Der Sicherstellungsauftrag betrifft keinen einzelnen Arzt und keine einzelne Fachgruppe. Er ist etwas Kollektives und bezieht sich bestenfalls auf einen KV-Bereich, für den auch Niederlassungsbeschränkungen gelten. Das können Bereiche sein, die schon einiges Umherreisen nötig machen. Alle auch nur halbwegs fraglichen Krankheiten, insbesondere in den Bereit- schaftsdiensten, werden strikt in die Krankenhäuser eingewiesen. Budgetgrenzen werden strikt eingehalten und nur um einen kleinen Sicherheitsbereich überschritten. Fachärzte nehmen grundsätzlich ausschließlich noch auf Termin an, und nur mit Überweisung vom HA Notfälle ohne Termin, sofern sie vom HA deshalb angerufen und um Annahme gebeten worden sind. Aber nur die FA, die zu dieser Zeit an diesem Tag für Kassenpatienten Dienst schieben. Weitere Gedanken sollten in einem Brainstorming festgelegt werden. Die Logistik der gemeinsamen Aktionen sollte durch die KV-Zentralen koordiniert werden. Wichtig ist, die juristisch absolut fundierte Gratwanderung auf Basis des SGB V, im Sinne einer strengen Dienst- anwendung nach Vorschrift. Privatpatienten oder solche, die Wahlleistungen in Anspruch nehmen wollen, haben im Rahmen von Sondersprechstunden ungehinderten Praxiszutritt. Dies sind Vorschläge, die mir juristisch ziemlich sicher erscheinen, aber dennoch vor Durchführung noch einer genauen juristischen Prüfung und Absicherung bedürfen. Mit besten kollegialen Grüßen, ... |