Erster Schritt zu ein wenig Gerechtigkeit:Rückschlag für die BKK-VBU !Erfreulicherweise hat das Berliner Landgericht, das zunächst auf Antrag der BKK-VBU eine Einstweilige Verfügung gegen die Betreiberin dieser Seiten Dr. Svea Keller ausgesprochen hatte, inzwischen seine Zuständigkeit abgelehnt! Hintergrunddie Betreiberin des Buschtelefons Dr. Svea Keller verbreitet im Rahmen der Aktionswochen der Berliner Ärzte auf dieser Website www.buschtelefon.de Informationen rund um die Ärzteproteste in Berlin und bundesweit. Am 27.10.2000 hat sie ein Flugblatt wieder aus diesen Internetseiten entfernt, weil es von der BKK-VBU beanstandet wurde. Darin wurde vor Wechsel in billige Krankenkassen gewarnt. Presse und Fernsehen berichten zur Zeit, wie es Versicherten in billigen Krankenkassen ergehen kann. Am 27.11.2000, genau einen Monat nach Entfernung des Flugblattes aus dem Internet, wurde ihr auf Veranlassung der BKK-VBU eine einstweilige Verfügung zugestellt, in der sie aufgefordert wurde, unter Strafe von 500.000.DM, ersatzweise 6 Monate Gefängnis das Flugblatt nicht mehr zu verbreiten. In dieser einstweiligen Verfügung wurde unterstellt, das Flugblatt befinde sich noch immer im Internet. Dies war eine Falschbehauptung!Am 29.06.2001 hat jetzt der 5. Zivilsenat des Kammergerichtes in Sachen BKK-VBU gegen Dr. Svea Keller beschlossen: Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluß der Zivilkammer 16 des Landgerichtes Berlin vom 4. Januar 2001 geändert: Der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten ist unzulässig. Das Verfahren wird an das Sozialgericht Berlin verwiesen. Der Beschwerdewert wird auf 2.500,00 DM festgesetzt. Trotzdem wird es noch zu längeren Prozessen über mehrere Instanzen mit entsprechenden Prozesskosten kommen, es prozessiert eine überregional verbreitete Krankenkasse gegen eine einzelne, hoch verschuldete Augenärztin. |