Richtigstellung

In einigen Passagen dieser Seiten, die auf Veranlassung der Rechtsanwätlte der BKK-VBU inzwischen entfernt wurden, wurde behauptet, daß der Fall eintreten könnte, daß Patienten, die in "Billigen" Krankenkassen versichert sind, schlechter behandelt werden könnten, als Patienten der konventionellen Krankenkassen und speziell der Ersatzkassen. Dies ist unrichtig! Der Arzt ist nach SGB V gesetzlich verpflichtet, alle Patienten gleich zu behandeln, auch wenn er es aufgrund der aktuellen Entwicklung im Gesundheitswesen vielleicht ungern tut.