In der Presseerklärung des Bündnis Berliner Kassenärzte vom 20.02.2006 taucht der Begriff "Gutsherrenart" auf, der für Irritation gesorgt hat. Die folgende Erklärung dürfte zum Verständnis des Begriffes (und zum Unverständnis für die Politik...) beitragen:
Liebe Kollegen,
der Begriff "Gutsherrenart" an Stelle des von der verehrten Frau Kurth gewählten Begriffs "wild west Methoden" in unserer Presseerklärung hat Widerspruch ausgelöst, da einige an "Leberwurst" dachten, andere wiederum an die Gutsbesitzungen, die sie als verarmte Ärzte früher einmal erwerben konnten, um sich von den Strapazen der Sicherstellung zu erholen.
Ich erlaube mir daher, Ihnen einige historische Informationen zukommen zu lassen, die die Wortwahl begründen:
Wild West Methoden sind anarchische Verfahren bei denen ein rechtloser Zustand aller Beteiligten vorliegt, die in der Regel mit der Waffe geklärt werden. Dieser Begriff ist daher für kassenärztliche Tätigkeit, die durch Regierungstätigkeit und durch Zwangskörperschaften geregelt wird, unzutreffend.
Die Gutsherrschaft dagegen, ist
"die vor allem in Ostdeutschland seit dem 16. Jahrhundert aus der älteren Grundherrschaft entwickelte Organisationsform des Großgrundbesitzes und Großbetriebs, bei dem der Grundherr, der gleichzeitig auch Gerichts- und Leibherr war, fast den gesamten Grundbesitz mit Hilfe der zum Gutsbezirk gehörenden erbuntertänigen Leute <heute "Ärzte"> , die zu umfangreichen Fronen verpflichtet waren <heute " Sicherstellung"> , selbst bewirtschaftete." (Quelle Duden Lexikon)
Die fehlende Trennung von Besitz und Justiz, die im § 84 des Arzneimittelspargesetzes vorgesehen ist, entspricht dieser feudalen Herrschaftsform aus dem 16. Jahrhundert bei den Krankenkassen.
Wir haben also ein feudales Gesetz bekommen.
Viel Freude heute abend beim Lesen dieser Nachricht
Ihr Wolfgang Mitlehner
Arzt für Innere Medizin und ehemaliger Student der Geschichte am Friedrich Meinecke Institut in Berlin